Liebe #DeutschePostAG : Mein Widerspruch gegen die von euch geplante #Erfassung der #Beschriftung meines #Briefkastens, der Adresse und der #Position des Briefkastens innerhalb der #Briefkastenanlage ist auf dem Weg zu euch.
Und da ihr mich genötigt habt, einen #Brief mit meiner eingescannten #Unterschrift bei euch abzuliefern, gilt: #PortoZahltEmpfänger
Frage mich gerade, ob die Deutsche Post ein solche Erfassung als #Widerspruchslösung durchführen darf oder ob es nicht der expliziten Zustimmung zur Erfassung bedarf.
Was passiert, wenn der Zettel bei mir nicht eingeworfen wurde? Oder mit der wöchentlichen Werbesendung entsorgt wurde?
Wie will die Deutsche Post im Zweifel nachweisen, dass sie mich informiert hat?
Was sagt eigentlich der @ulrichkelber dazu?